Musikverein Untergriesheim e.V.
 

Kontaktadressen:

Allgemeiner Kontakt:
Musikverein Untergriesheim
Im Alten Bahnhof
Austraße 9
74177 Bad Friedrichshall - Untergriesheim
Mail: mvu@mvug.de

Kontodaten des Musikvereins:

IBAN: DE35 6229 0110 0238 5070 09                                                                                                                                     BIC: GENODES1SHA
Bank: VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG

IBAN: DE66 6205 0000 0001 8245 77                                                                                                                                    BIC: HEISDE66XXX
Bank: Kreissparkasse Heilbronn

1. Vorstand:
Wolfgang Seewald
Im Dorf 32 
74177 Bad Friedrichshall - Untergriesheim                                                                                                                  
Mail: vorstand@mvug.de
Tel: 0151 18385736

Orchestervorstand:
Simon Seewald
Finkenweg 9
74177 Bad Friedrichshall - Untergriesheim
Mail: ov@mvug.de
Tel.: 015783859625

Schriftführung/Pressewart:
Yvonne Klenk                                                     Corinna Kochner
Herbststraße 19
74177 Bad Friedrichshall - Untergriesheim
Mail: sf-pw@mvug.de

1. Kassier:
Isabelle Holaschke
Helmbundstr. 10
74196 Neuenstadt a. K.
Mail: kasse@mvug.de

Jugendleitung:
Alessa Correll                                                                                                                             
Falkenstr. 25                                                                                                                                                          
74177 Bad Friedrichshall - Untergriesheim       
Mail: jugelei@mvug.de

Datenschutzordnung nach der neuen EU-DSGVO:

Datenschutzordnung des Musikvereins Untergriesheim

(nach BDMV, Stand 16. April 2018, Kempter)   

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.

 Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.


Beitritt zum Verein

 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

·        Vor- und Zuname
·        Geschlecht
·        Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
·        Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
·        Geburtsdatum,
·        Bankverbindung      

 Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

 Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

 Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

 Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung

Als Mitglied des Blasmusik-Kreisverbandes Heilbronn e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Kreisverband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Kreisverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.

 Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Kreisverbandes.

Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:

·        Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
·        Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
·        Qualifikationen (z.B. D-Prüfungen)
·        Instrument
·        Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
·        Mitwirkung in Orchestergruppierungen des Vereins      

Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.

Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Kreisverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.

 Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

 

Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände

 Als Mitglied des Blasmusik-Kreisverbandes Heilbronn e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Kreisverband übermitteln:

·        Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
·        Anmeldung zu Lehrgängen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
·        Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum   

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.


Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift forte (DVO-Verlag) des BVBW über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt ... (Namen der Verbände einsetzen, denen der Verein angehört) von dem Widerspruch des Mitglieds.


Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

 Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am Schaukasten bzw. auf der Homepage des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

 Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

 Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.

Die Beschwerde kann online unter

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/

eingereicht werden.

Hier gibt es die Datenschutzerklärung auch als pdf zum Download:

Datenschutzordnung des MVU
Datenschutzordnung.pdf (238.4KB)
Datenschutzordnung des MVU
Datenschutzordnung.pdf (238.4KB)